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Umsatzsteuerliche Bescheinigung für Bildungsleistungen

Die bayerische Finanzverwaltung bestätigt die weiterhin gültige Umsatzsteuerfreiheit für Bildungsleistungen mit Bescheinigungen, die vor dem 1.1.2025 ausgestellt wurden. Eine Neubeantragung ist nicht nötig, solange die Bescheinigung nicht widerrufen oder befristet ist.

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Keine erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Verkauf der letzten Immobilie einen Tag vor Jahresende

Eine Kapitalgesellschaft kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht beanspruchen, wenn sie ihre einzige Immobilie bereits zu Beginn des 31.12. verkauft. Entscheidend ist die durchgehende Grundstücksverwaltung im gesamten Jahr.

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Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen bei Putenmast

Ein Putenmastbetrieb unterliegt der Durchschnittssatzbesteuerung (10,7 %) statt 19 %. Der Vorsteuerabzug entfällt. Das FG prüft, ob die Klägerin unzulässig 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen hat.

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