Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma RZ Office GmbH, selbständige Buchhalter* und ihren Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Umfang des Auftrages

  1. Für den Umfang der von der RZ Office GmbH zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag maßgebend
  2. Dieser wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
  3. Die Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies entsprechend vereinbart wurde.
  4. Ansonsten sind die vom Auftraggeber genannten und bereitgestellten Unterlagen und Zahlen als richtig zugrunde zu legen.
  5. Fehler oder Verzögerungen, die sich aus mangelnden oder verspäteten Lieferungen von Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten der RZ Office GmbH.

3. Feststellung der Auftragsbeendigung

Der Auftrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.

4. Verschwiegenheitspflicht

  1. Die RZ Office GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie schriftlich von ihrer Verschwiegenheitspflicht.
    Die Verschwiegenheitspflicht gilt gleichermaßen auch für Mitarbeiter.
  2. Die RZ Office GmbH ist nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, sollte sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information verpflichtet sein.
  3. Schriftliche Unterlagen und Informationen über die Ergebnisse der Tätigkeit des Auftraggebers dürfen gegenüber Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers ausgehändigt werden.

5. Mängelbeseitigung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der RZ Office GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  2. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  3. Beseitigt die RZ Office GmbH die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler oder Rechenfehler) können von der RZ Office GmbH jederzeit berichtigt werden, auch Dritten gegenüber.

6. Vergütung

  1. Die Rechnungen der RZ Office GmbH sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
  2. In allen Fällen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zum vereinbarten Honorar berechnet.
  3. Bei umfangreichen Aufträgen kann vorab ein Vorschuss verlangt werden.

7. Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Die RZ Office GmbH hat alle Handakten die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, drei Jahre aufzubewahren, sollten diese nicht nach Beendigung des Auftrags innerhalb angemessener Frist an den Auftraggeber zurückgegeben worden sein.
  2. Es können von Unterlagen, die zurückgegeben werden, Abschriften und Fotokopien angefertigt werden.
  3. Inhalt der Handakten sind alle Unterlagen und Schriftstücke welche die RZ Office GmbH von dem Auftraggeber oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Auftrags für ihn erhalten hat.

8. Mitwirkung Dritter

  1. Die RZ Office GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter oder fachkundige Dritte oder datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
  2. Hierbei hat die RZ Office GmbH dafür zu sorgen, dass sich fachkundige Dritte sowie Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gemäß § 3 verpflichten.

9. Haftung und Schadenersatz

  1. Die RZ Office GmbH haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch bei Verschulden ihrer Mitarbeiter.
    Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Störungen bei der Übertragung von E-Mails oder durch Viren verursacht worden sind. Durch den Einsatz entsprechender Anti-Viren-Software wird hier natürlich Vorkehrung getroffen.
  2. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz ist auf einen Schaden bis zu Euro 100.000,00 begrenzt.
  3. Sollte im Einzelfall hiervon abgewichen werden, bedarf es einer schriftlichen Erklärung, welche bei Vertragsabschluss dem Auftraggeber ausgehändigt wird.

10. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, d.h. er hat unaufgefordert und rechtzeitig alle für die Erledigung des Auftrags nötigen Unterlagen sowie Informationen der RZ Office GmbH zukommen zu lassen. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Unterlagen, Informationen und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der RZ Office GmbH.
  2. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was zur Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der RZ Office GmbH führen könnte.
  3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

11. Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR.

12. Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück treten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 10 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

13. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten.

14. Anwendbares Recht

  1. Für den Auftrag und alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung.

15. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser allgemeinen Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

16. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

17. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Continentale Sachversicherung AG
(Servicecenter Gewerbe Haftpflicht 1, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund)
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

* Unser Dienstleistungsangebot bei der Hilfe in Steuersachen umfasst das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.