Keine erweiterte Kürzung für Besitzunternehmen bei Betriebsaufspaltung
Ein Besitzunternehmen kann die sog. erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für seine Mieterträge nicht in Anspruch nehmen, wenn es den Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebs-GmbH vermietet.
Quelle: www.buchhalterseite.de
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