Ein Besitzunternehmen kann die sog. erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für seine Mieterträge nicht in Anspruch nehmen, wenn es den Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebs-GmbH vermietet.

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Eine Darlehensverbindlichkeit mit steigendem Zinssatz führt in den Jahren, in denen der für das laufende Jahr vereinbarte Zinssatz unter dem durchschnittlichen Zinssatz liegt, zur gewinnmindernden Passivierung einer Verpflichtung in Höhe der Zinsdifferenz.

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Das Finanzamt darf bei einem Unternehmer, der keinen Großbetrieb mehr führt, zweimal hintereinander eine Anschlussprüfung durchführen, ohne dies besonders begründen zu müssen. Grenzen für eine Anschlussprüfung ergeben sich lediglich aus den Verboten von Willkür, Schikane und Übermaß.

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