Zulässigkeit einer weiteren Anschluss-Außenprüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt darf bei einem Unternehmer, der keinen Großbetrieb mehr führt, zweimal hintereinander eine Anschlussprüfung durchführen, ohne dies besonders begründen zu müssen. Grenzen für eine Anschlussprüfung ergeben sich lediglich aus den Verboten von Willkür, Schikane und Übermaß.

Quelle: www.buchhalterseite.de

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